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   LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07   

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https://dejure.org/2007,6838
LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,6838)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,6838)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. März 2007 - 2 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,6838)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einigungsstelle, Wahl des Betriebsrats nach Zugang der Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, §§ 111, 112, 112 a BetrVG
    Einigungsstelle, Wahl des Betriebsrats nach Zugang der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur Errichtung eines Sozialplans im Falle einer erstmaligen Wahl des Betriebsrats nach Beginn der Betriebsänderung; Offensichtliche Unzuständigkeit im Falle des Abhängens der Zuständigkeit von der Beantwortung einer ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 112 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 111 § 112 § 112a
    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle über Sozialplan bei neu gewähltem Betriebsrat nach Beginn der Beginn der Betriebsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 17/91

    Verlangen nach Aufstellung eines Sozialplans durch einen erst während der

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07
    Kritik an der Rechtsprechung des BAG vom 22.10.1991 - 1 ABR 17/91.

    Da dem anfechtbar gewählten Betriebsrat jedenfalls bis zur Rechtskraft des hierüber zu führenden Beschlussverfahrens die vollen Rechte eines Betriebsrats zukommen, wäre eine Einigungsstelle zumindest zur Aufstellung eines Sozialplanes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.1991 - 1 ABR 17/91 - ohne weiteres zuständig.

    Die Argumente des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 22.10.1991 - 1 ABR 17/91 -, die das Bundesarbeitsgericht damals dazu bewogen haben, einem erst nach Beginn der Betriebsschließung gewählten Betriebsrat den Anspruch auf Aufstellung eines Sozialplans zu versagen, überzeugen nicht.

    Die erkennende Kammer hält die drei schwerpunktmäßig aufgeführten Kritikpunkte an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.1991 - 1 ABR 17/91 - für derart schwerwiegend, dass nicht mehr gesagt werden kann, dass eine Einigungsstelle vorliegend offensichtlich unzuständig ist.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07
    Im vorliegenden Verfahren kann es deshalb zunächst dahinstehen, ob der am 27.11.2006 gewählte Betriebsrat lediglich aufgrund anfechtbarer Wahl zustande gekommen ist oder ob die einzelnen im erstinstanzlichen Beschluss zutreffend aufgeführten Fehler des Wahlverfahrens auch unter Berücksichtigung der neuen, die Nichtigkeit einer Wahl einschränkenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - gleichwohl nichtig ist.
  • LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines

    Auszug aus LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07
    Sprechen jedoch erhebliche Bedenken gegen die Beibehaltung einer bisherigen Rechtsprechung und ist diese beachtlicher Kritik ausgesetzt, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Einigungsstelle, deren Einrichtung von der Beantwortung der streitigen Rechtsfrage abhängt, offensichtlich unzuständig ist (vgl. LAG Saarland vom 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA RR 2003, Seite 639).
  • BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21

    Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat eines bislang betriebsratslosen Betriebs, der erst nach Beginn der Durchführung der Betriebsänderung gewählt wird, nicht die Aufstellung eines Sozialplans verlangen (BAG 22. Oktober 1991 - 1 ABR 17/91 - zu B II 1 der Gründe; 29. November 1983 - 1 ABR 20/82 - zu B I der Gründe; grundlegend BAG 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 38, 284; ebenso ErfK/Kania 22. Aufl. BetrVG § 111 Rn. 6; Oetker GK-BetrVG 12. Aufl. § 111 Rn. 37; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 111 Rn. 34; bezogen auf den Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber seine Prüfungen und Vorüberlegungen abgeschlossen hat: BAG 28. Oktober 1992 - 10 ABR 75/91 - zu B II 2 c der Gründe; Richardi/Annuß BetrVG 17. Aufl. § 111 Rn. 27; aA LAG Köln 5. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - zu II der Gründe; ArbG Reutlingen 29. Oktober 1998 - 3 (1) BV 7/98 - zu II A 1 der Gründe; DKW/Däubler 18. Aufl. § 111 Rn. 154 f.; B. Kraushaar AuR 2007, 396, 397; M. Kraushaar AuR 2000, 245, 246 ff.) .

    Der Umstand, dass ein Sozialplan auch noch nach erfolgter Betriebsänderung abgeschlossen werden und der Arbeitgeber entsprechende Kosten - vorsorglich - einkalkulieren könnte, ändert an dieser gesetzlichen Konzeption nichts (anders LAG Köln 5. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - zu II der Gründe) .

    (2) Die einheitliche Anknüpfung sowohl der Beratungspflicht im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen als auch - im Grundsatz - des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts bei der Aufstellung eines Sozialplans an die "geplante" Betriebsänderung führt nicht zu einem "unerwünschten Wettlauf" zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber (so aber LAG Köln 5. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - zu II der Gründe; ArbG Reutlingen 29. Oktober 1998 - 3 (1) BV 7/98 - zu II A 1.4 der Gründe) .

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung

    Jedoch sei dieser Rechtsprechung in jüngerer Zeit beachtliche Kritik in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (LAG Köln, 05.03.2007, 2 TaBV 10/07; LAG Saarland, 14.05.2003, 2 TaBV 7/03; ArbG Reutlingen, 29.10.1998, 3 (1) BV /7/98) und in der Literatur begegnet (DKK Däubler 11. Auflage, § 111 Rn. 124 f.; Kraushaar, AuR 2000, 248).

    Es bestehe ferner die Gefahr eines vom Gesetz nicht gewünschten Wettlaufs zwischen der Belegschaft und der Arbeitgeberin dazu, ob ein Betriebsrat errichtet werden könne, bevor die Betriebsschließung begonnen habe (LAG Köln, 05.03.2007 a. a. O.).Die Kalkulierbarkeit der Kosten zu Beginn der Betriebsschließung für die Arbeitgeberin sei kein schutzwertes Interesse.

    Mit dem Landesarbeitsgericht Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.März 2007 (2 TaBV 10/07 Rn. 13 - 15 = AuR 2007, 395) dieser Rechtsprechung nicht folgen will, und sich dabei allein mit der früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1991, 1 ABR 17/91 und nicht mit der vom 28.Oktober 1992 ( 10 ABR 75/91) auseinandersetzt, ergibt sich daraus zur Überzeugung des Beschwerdegerichts keine Veränderung des Prüfungsmaßstabs der "offensichtlichen Unzuständigkeit".

  • LAG Köln, 29.06.2009 - 3 TaBV 40/09

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Betriebsänderung;

    Andererseits hat sich jedoch die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln mit Beschluss vom 05.03.2007 (- 2 TaBV 10/07 - ArbuR 2007, 395) mit dieser Rechtsprechung kritisch auseinandergesetzt und ein Mitbestimmungsrecht auch bei einer derart späten Konstituierung des Betriebsrats bejaht.
  • LAG Hessen, 15.10.2013 - 4 TaBV 138/13

    Interessenausgleich und Zeitpunkt der Wahl eines Betriebsrats

    Auf dieser Grundlage haben das LAG Saarland (14. Mai 2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003/639, zu B 3) und das LAG Köln (05. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - AuR 2001/395, zu II, m. zust. Anm. B. Kraushaar) die offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle für den Abschluss eines Sozialplans, deren Bildung ein erst nach dem Beginn der Durchführung der Betriebsänderung gewählter Betriebsrat anstrebt, im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG verneint.
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